Die Studienplatzannahme und die Beantragung der Immatrikulation erfolgen digital im Bewerbungsportal innerhalb der jeweiligen Annahmefrist.
Alle wichtigen Daten und Fristen sowie die Informationen zu den Gebühren sind im digitalen Zulassungsbescheid vermerkt. Diesen hinterlegen wir im Bewerbungsportal.
Die Schritte zum Herunterladen des Zulassungsschreibens und der digitalen Studienplatzannahme sind in folgender Anleitung dokumentiert.
Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Schritte„Digitale Studienplatzannahme“:
Den digitalen Zulassungsbescheid herunterladen
Gebühren überweisen
Den Studienplatz annehmen
Krankenkassendaten angeben und eine digitale Krankenkassenmeldung veranlassen
Immatrikulationsunterlagen im Bewerbungsportal hochladen: Gebührennachweise und ggf. weitere erforderliche / noch fehlende Unterlagen
Immatrikulationsantrag einreichennach Vollständigkeit aller Unterlagen
Postalisches Senden einer beglaubigten Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (bei Bewerbungen für Masterstudiengänge: des Bachelorzeugnisses)
Mit dem Status “Immatrikulationsantrag gültig” bestätigen wir die Vollständigkeit Ihrer Studienplatzannahme. Mit dem Status “Eingeschrieben” geben wir Ihnen die Rückmeldung, dass wir Ihre Daten in unser Studierendensystem übertragen haben.
Teilzeitstudium-Antrag
Für folgende Studienfächer können Sie ein Teilzeitstudium beantragen: Soziale Arbeit B.A., Soziale Arbeit M.A. , Diakonik/Gemeindepädagogik und Soziale Arbeit B.A. und Religionspädagogik, M.A.
Ein Teilzeitstudium können Sie beantragen bei Erwerbstätigkeit (studienbegleitend, in einem Umfang von 14-28 h/ Woche), bei der Betreuung von Angehörigen, bei Erziehungszeit Kind/er oder bei einer Behinderung / chronischen Erkrankung.
Ablauf Beantragung: Die Bewerbung erfolgt zunächst für ein reguläres Studienfach. Nachdem Sie eine Zulassung erhalten haben, können Sie im Rahmen der digitalen Studienplatzannahme den Teilzeitstudium-Antrag ausgefüllt zusammen mit entsprechenden Nachweisen hochladen. Das Formular erhalten Sie hier: Teilzeitstudium-Antrag
Beantragungs-Grund
Nachweis
Erwerbstätigkeit (sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Umfang von 14 - 28 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit)
Aktuelle Bescheinigung des Arbeitgebers über den Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit ab Studienstart
Betreuung / Pflege von nahen Angehörigen
Nachweis der Zuordnung des Angehörigen zu einer Pflegestufe nach § 15 Abs. 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch
Nachweis der Pflegetätigkeit durch eine Krankenkasse
Erziehungszeit Kind/er
Geburtsurkunde
Behinderung oder chronische Erkrankung
Ärztliche Bescheinigung, die eine Beurteilung ermöglicht, dass ein ordnungsgemäßes Vollzeitstudium ausgeschlossen ist
Allgemeine Informationen zum Teilzeitstudium sind in der Immatrikulationsordnung der Hochschule, §11, hinterlegt.
Einverständniserklärung (nur für das Studienfach Diakonik/Gemeindepädagogik und Soziale Arbeit B.A.)
Das ausfüllbare Dokument können Sie hier herunterladen und zusammen mit den Immatrikulationsunterlagen im Bewerbungsportal hochladen.
Exmatrikulationsbescheinigung
Eine Exmatrikulationsbescheinigung benötigen wir, wenn Sie bereits an einer Hochschule in Deutschland studiert haben.Bitte laden Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung der Hochschule, an der Sie zuletzt in Deutschland immatrikuliert waren, in der Rubrik "Immatrikulationsunterlagen" hoch. Dies ist erst nach einer Studienplatzannahme möglich. Sollten Sie Ihr Studium an einer Hochschule im Ausland absolviert haben, benötigen Sie keine Exmatrikulationsbescheinigung.
Namensänderung / unterschiedliche Namen auf Ihren Zeugnisdokumenten
Sollten Sie nach Ausstellen der Urkunden Ihrer Masterzugangsberechtigung Ihren Namen geändert haben, reichen Sie uns bitte mit den Unterlagen zur Studienplatzannahme einen Nachweis über Ihre Namensänderung ein (Kopie Pass, Heiratsurkunde, etc.)
Hinweise zur digitalen Krankenkassenmeldung
Die Meldung erfolgt durch Ihre Krankenkasse digital direkt an uns. Weitere Nachweise in Form von Dokumenten benötigen wir nicht. Die Absendernummer der für das digitale Meldeverfahren lautet: H0002410 Ehemalige Evangelische Hochschule Darmstadt (Evangelische Hochschule Hessen)
Gesetzliche Krankenversicherung
Bitte teilen Sie Ihrer Krankenkasse mit, dass Sie an unserer Hochschule ein Studium aufnehmen möchten und bitten Sie um die Übersendung der digitalen Meldung an uns innerhalb der im Zulassungsschreiben genannten Annahmefrist.
Private Krankenversicherung / Nicht gesetzlich versichert
Wenn Sie von der Versicherungspflicht befreit / privat krankenversichert sind, geben Sie die Daten ihrer privaten Versicherung bitte im Bewerbungsportal an. Die digitale Meldung an unsere Hochschule erfolgt in diesem Fall nicht durch Ihre private Krankenversicherung, sondern durch eine gesetzliche Krankenkasse*. Bitten Sie diese, dass sie innerhalb der Annahmefrist eine digitale Meldung an unsere Hochschule sendet, die Ihre Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht bestätigt. Einen zusätzlichen Nachweis / eine digitale Meldung Ihrer privaten Krankenversicherung benötigen wir in diesem Fall nicht.
* Wenn Sie bereits gesetzlich versichert waren, ist die Krankenkasse zuständig, bei der Sie zuletzt gesetzlich versichert waren.
Anerkennung von Prüfungsleistungen eines anderen bisherigen Studiums
Wenn Sie sich Einzelleistungen aus Ihrem Vorstudium anerkennen lassen möchten, stellen Sie bitte nach erfolgter Immatrikulation einen Antrag an den jeweiligen Prüfungsausschuss. Den Antrag erhalten Sie im Intranet der Hochschule.
Immatrikulationsgebühren
Wir erheben eine einmalige Immatrikulationsgebühr von 300 Euro für externe Bewerber:innen und für ehemalige Studierende, die sich nach einer Pause von mehr als 2 Semestern für einen Masterstudiengang bewerben sowie eine Immatrikulationsgebühr von 150 Euro für interne Bewerber:innen, die direkt oder zum nächstmöglichen Studienstart in einen Masterstudiengang wechseln. Hinzu kommt ein um eine Verwaltungsgebühr reduzierter Semesterbeitrag.
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