Bewerbung mit internationalen Zeugnissen
Bewerbungen erfolgen digital über unser Onlinebewerbungsportal
Bewerbungsfrist bei Bewerbungen für Bachelorstudiengänge ist der 15.07. Diese Frist gilt auch im Falle einer Verlängerung der Bewerbungsfrist und für das Nachreichen von Unterlagen. Bitte achten Sie daher darauf, dass Sie vollständige Bewerbungsunterlagen bis 15.07. hochladen.
Bewerbungsunterlagen von Bewerber:innen, die noch keinen ersten, in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss erworben haben, leiten wir dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur zur Bewertung weiter. Im Falle einer positiven Bewertung ist diese kostenpflichtig. Die Bewertung durch das Ministerium nimmt einige Zeit in Anspruch, daher können wir nach dem 15.07. keine Bewerbungsunterlagen mehr annehmen.
Bewerbungen für Masterstudiengänge: Wir können Bewerbungen innerhalb einer verlängerten Bewerbungsfrist noch annehmen, wenn diese vollständig sind, der Studienabschluss in Deutschland anerkannt und einem Bachelorabschluss hier äquivalent ist.
Informationen zur Bewertung und Äquivalenzen internationaler Zeugnisunterlagen finden Sie auf dem Infoportal für ausländische Bildungsabschlüsse der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ANABIN) unter: https://anabin.kmk.org/anabin.html
Hinweise zu Übersetzungen:
Übersetzungen müssen von einem in der Bundesrepublik ansässigen vereidigten Dolmetscher / Übersetzer angefertigt sein. Ist ein Originaldokument nicht in lateinischer Schriftart ausgestellt, muss zusätzlich zu einer beglaubigten Übersetzung auch eine Transliteration (=Übertragung in das lateinische Schriftsystem) hochgeladen werden.
Bewerbungsunterlagen:
Sollten Sie noch keinen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss haben (in ANABIN können Sie dies vorab prüfen), leiten wir Ihre Zeugnisdokumente an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur zur Bewertung weiter.
Dafür laden Sie bitte folgende Dokumente im Bewerbungsportal hoch:
- Sekundarschulabschlusszeugnis und Notenlisten, Originalzeugnis
- Sekundarschulabschlusszeugnis und Notenlisten, Übersetzung
- Falls vorhanden: Hochschulaufnahmeprüfung / Codekarte, Original
- Falls vorhanden: Hochschulaufnahmeprüfung / Codekarte, Übersetzung
- Falls vorhanden: Studiennachweise (Notenlisten aller Semester), Original
- Falls vorhanden: Studiennachweise (Notenlisten aller Semester), Original
- In Ländern, in denen eine APS notwendig ist: Original APS (Dokument, das eine Echtheitsüberprüfung zulässt)
- Aktuelles Deutschzeugnis
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf, der die schulische, berufliche, ggf. auch hochschulische Ausbildung vollständig abbildet
- Vollmacht: Ausgefülltes Formular. Das ausfüllbare pdf können Sie hier herunterladen
- Ein Identitätsnachweis (z.B. Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses oder der Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde bei Namensänderung). Aus Datenschutzgründen sollte die Zugangs- und Seriennummer auf der Kopie des Identitätsnachweises geschwärzt werden.
- Eine Meldebescheinigung
- Gegebenenfalls eine Erklärung darüber, ob bereits eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium an einer deutschen Hochschule erworben wurde
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Sollten Sie bereits einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss haben (in ANABIN können Sie dies vorab prüfen), prüfen wir Ihre Dokumente intern.
Dafür laden Sie bitte folgende Dokumente im Bewerbungsportal hoch:
- Sekundarschulabschlusszeugnis und Notenlisten, Originalzeugnis
- Sekundarschulabschlusszeugnis und Notenlisten, Übersetzung
- Falls vorhanden: Hochschulaufnahmeprüfung / Codekarte, Original
- Falls vorhanden: Hochschulaufnahmeprüfung / Codekarte, Übersetzung
- Studienabschlussurkunde (Bachelorzeugnis, etc.), Original
- Studienabschlussurkunde (Bachelorzeugnis, etc.), Original
- Notenlisten aller Semester, Original
- Notenlisten aller Semester, Original
- In Ländern, in denen eine APS notwendig ist: Original APS (Dokument, das eine Echtheitsüberprüfung zulässt)
- Aktuelles Deutschzeugnis
- Lückenloser tabellarischer Lebenslauf, der die schulische, und hochschulische Ausbildung vollständig abbildet
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Deutschnachweise:
Sollten Sie einen direkten Hochschulzugang haben oder bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, akzeptieren folgende Nachweise:
- TestDaF: alle Prüfungsergebnisse mit mindestens TDN 4
- Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom
- KMK-Prüfung: Deutsches Sprachdiplom Zweite Stufe (DSD II), durchgängig Niveau C1
- Telc Deutsch C1 Hochschule
- DSH 2
Für Studienbewerber, die vor der Aufnahme eines Studiums ein Studienkolleg besuchen müssen, ist der Nachweis Zertifikat B 1 GER erforderlich.
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Für die Prüfung und Bewertung eines International Baccalaureate Diploma ist das Hessische Kultusministerium in Wiesbaden (www.hkm.hessen.de) zuständig. Bitte beantragen Sie dort die Bewertung Ihres Zeugnisses und laden Sie diese nach Erhalt zusammen mit Ihrem IB-Zeugnis im Onlinebewerbungsportal hoch.
Studienkollegbesuch / Hochschulzugang über die Feststellungsprüfung:
Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur entscheidet im Rahmen der Zeugnisbewertung, ob ein Studienkollegbesuch möglich / notwendig ist. Sollte dies der Fall sein, melden wir Bewerber:innen zur nächstmöglichen Aufnahmeprüfung am Studienkolleg an.
Wir haben wir keine gesonderten Bewerbungsfristen/-möglichkeiten für ein Studienkolleg. Bewerbungen sind an unserer Hochschule nur für einzelne Studienfächer über unser Onlineportal möglich. Es gelten hier die regulären Bewerbungsfristen für Bewerber:innen mit internationalen Zeugnissen zum Wintersemester.
Sollten Sie bereits eine Feststellungsprüfung bestanden haben: Wir bieten Studienfächer an, die einen G-Kurs voraussetzen, für das Fach Lebensweltorientierte Gesundheitsförderung akzeptieren wir den Nachweis Feststellungsprüfung G-Kurs und auch M-Kurs.